Die Münchner Umweltzone wurde zum Februar um den Mittleren Ring erweitert, bei manchen Autofahrern wie Politikern war die Aufregung groß. Doch so markig die Ankündigungen auch waren: Beim zuständigen Gericht sind noch keine Überstunden nötig. Etwas Arbeit aber gibt es.
Innerhalb des ersten Monats nach Inkrafttreten des erweiterten Fahrverbots für ältere Diesel-Fahrzeuge in München sind ein Dutzend Klagen gegen die Verschärfung beim Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt eingegangen. Elf der zwölf Klagen gegen die Erweiterung der Umweltzone um den Mittleren Ring seien dem Umfeld des Vereins „Mobil in Deutschland“ zuzuordnen, sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur.
Damit scheint die große Klagewelle zunächst auszubleiben. „Mobil in Deutschland“ hatte schon vor der Einführung der verschärften Regelungen zu juristischen Schritten aufgerufen. „Dieses Fahrverbot ist unverhältnismäßig, unsozial und kontraproduktiv“, argumentierte der Verein. Ihm zufolge sind allein in München 70.000 Dieselbesitzer von der Regelung betroffen, dazu kommen zahlreiche Pendler und Besucher. Demgegenüber nehmen sich die zwölf Klagen allerdings recht bescheiden aus, was auch an weitreichenden Ausnahmen etwa für Anwohner, Lieferverkehr, Handwerker mit Parklizenz oder Beschäftigte im Schicht- oder Pflegedienst liegen könnte.
„Die Klagen wurden und werden jeweils der Landeshauptstadt München mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt“, schilderte der Gerichtssprecher die weiteren Schritte. Aufgrund des frühen Stadiums der gerichtlichen Verfahren – bei denen es sich um Hauptsacheverfahren, jedoch nicht um Eilverfahren handelt – könnten zum weiteren Vorgehen, insbesondere dem Zeitpunkt einer möglichen mündlichen Verhandlung in diesen Sachen, noch keine Angaben gemacht werden.
Hintergrund des ganzen Streits ist die Qualität der Luft in der Landeshauptstadt: Um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid künftig überall einhalten zu können, war in München zum 1. Februar auch der viel befahrene Mittlere Ring Teil der Umweltzone geworden – zuvor war er nur ihre äußere Grenze gewesen. Zudem fallen seither auch Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 unter das Verbot, in die Umweltzone einzufahren, selbst wenn sie eine grüne Plakette haben. Allerdings gibt es aktuell weitreichende Ausnahmen.
Sollte dieser erste Schritt nicht ausreichen, um die Grenzwerte einzuhalten, müssen ab dem 1. Oktober auch Diesel der Norm Euro 5 vor dem Mittleren Ring Halt machen, die Ausnahmen würden aber weiter gelten. Würden die Grenzwerte auch danach noch überschritten, folgte zum 1. April 2024 die dritte und letzte Stufe: Dann würden die generellen Ausnahmen für Anwohner und Lieferverkehr wegfallen. Taxen, Handwerker, Schichtdienstleistende und Pflegedienste etwa dürften aber weiterhin per Sondergenehmigung in die Zone fahren. (dpa/lby)