Der Buß- und Bettag ist längst kein gesetzlicher Feiertag mehr – Schülerinnen und Schüler dürfen sich in Bayern heute aber trotzdem über einen freien Tag freuen. Berufstätige Väter und Mütter sind dann allerdings meist vor die Frage gestellt, wer die Kinder betreut.
Ändern wird sich an diesem Dilemma – für die Eltern ruft der Job, die Kinder sind daheim – in den kommenden Jahren vermutlich nichts. Man habe keinen Spielraum, die gesetzliche Regelung sei klar, heißt es aus dem Kultusministerium. Hintergrund für den unterrichtsfreien Buß- und Bettag ist die Regelung, wonach evangelische Arbeitnehmer an diesem Tag nicht zur Arbeit müssen – sofern sie religiöse Gründe geltend machen, also zum Beispiel einen Gottesdienst besuchen wollen. Gäbe es Unterricht an den Schulen, würden Lehrer benachteiligt.
Der Buß- und Bettag dient evangelischen Christen zur Besinnung, aber auch zur Neuorientierung. Nach Auffassung der evangelischen Kirche hat der Tag nicht nur eine private, sondern auch eine gesellschaftspolitische Bedeutung. Deshalb solle er auch zum Nachdenken über „gesellschaftliche Irrtümer wie beispielsweise Fremdenhass, Umweltzerstörung und die Ausgrenzung von Armen und Obdachlosen“ anregen. 1995 wurde der Tag als gesetzlicher Feiertag in Deutschland gestrichen – außer in Sachsen. (dpa)