Wer einen Falschparker anzeigen will, darf dessen Fahrzeug fotografieren und die Bilder der Polizei mailen, ohne deswegen Probleme wegen des Datenschutzes zu bekommen. Das geht aus zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen des Verwaltungsgerichts Ansbach hervor.
Das Gericht gab damit zwei Männern Recht, die ihre Anzeigen von Parkverstößen auf Geh- und Radwegen mit Fotos untermauert und deswegen vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Verwarnung samt einer Gebühr von 100 Euro bekommen hatten.
Die beiden Männer jedoch klagten gegen das Landesamt. Das Verwaltungsgericht verband die beiden Verfahren wegen der identischen Fragestellungen zu einer gemeinsamen Verhandlung und urteilte letztlich, dass es sich bei dem Vorgehen um eine rechtmäßige Datenverarbeitung gehandelt habe. Die genaue Begründung liegt allerdings noch nicht vor. Die Urteile sind aus juristischer Sicht von grundsätzlicher Bedeutung, allerdings noch nicht rechtskräftig. (dpa/lby)