Bayern hat als einziges Bundesland bisher kein eigenes Ladenschlussgesetz. Das soll sich bald ändern. An den bisherigen Öffnungszeiten zeichnen sich jedoch allenfalls marginale Änderungen ab.
In der jahrelangen Hängepartie um ein neues Ladenschlussgesetz in Bayern zeichnet sich Bewegung ab. Ein Entwurf des Ministeriums für Arbeit und Soziales werde vorbereitet, sagte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek am Mittwoch. Im Wesentlichen sollen die bisherigen Regelungen beibehalten werden. Bei der Frage, ob Kleinstsupermärkte ohne Personal auch sonntags öffnen könnten, könne er sich einen Kompromiss vorstellen, der einige Stunden Sonntagsöffnung vorsehe, sagte Holetschek der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die „Augsburger Allgemeine“ berichtet. Dem Bericht zufolge soll es noch im Juni zu einem Runden Tisch mit beteiligten Interessengruppen kommen.
Bayern ist derzeit das einzige der 16 Bundesländer, in dem kein eigenes Ladenschlussgesetz gilt. Im Freistaat ist deswegen noch die alte Bundesregelung von 1956 gültig. Das Gesetz ist strenger als die meisten Ländergesetze und sieht etwa Öffnungszeiten am Abend nur bis 20.00 Uhr vor. Diese Schließzeiten sollen auch künftig bleiben, sagte Holetschek. Auch das Verkaufsverbot an Sonntagen solle im Wesentlichen beibehalten werden, sagte Holetschek. Eine deutliche Ausweitung werde auch von den Händlern flächendeckend nicht nachgefragt.
Der CSU-Politiker betonte, es sei wichtig, dass den Kommunen ein gewisser Spielraum bleibe und das Gesetz in seinen Verästelungen nicht zu bürokratisch werde. Nach seiner Auffassung müsse zudem die Liste der Tourismus- und Wallfahrtsorte – in denen bereits jetzt erweiterte Öffnungszeiten für den Handel gelten – überarbeitet werden. Derzeit stünden rund 500 Orte auf dieser Liste. (dpa/lby)