Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest verschärft der Freistaat Bayern seine Maßnahmen. Die Kreisverwaltungsbehörden hätten Allgemeinverfügungen erlassen, um eine Einschleppung der auch als Vogelgrippe bekannten Krankheit nach Bayern zu verhindern, begründete das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen am Freitag. Der letzte Fall einer Geflügelpest im Freistaat sei im April bei einem Wildvogel festgestellt worden.
Die Regelungen betreffen vor allem das so genannte Reisegewerbe. Danach dürfen fahrende Händler Geflügel wie Hühner, Enten oder Gänse überregional nur dann verkaufen, wenn die Tiere negativ auf das Geflügelpestvirus getestet wurden. Dieser Test darf nach Angaben des LGL nicht älter als vier Tage sein. Zudem müssten Halterinnen und Halter ihre Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig überprüfen und auf strengste Betriebshygiene achten. Zudem sei ein Kontakt zwischen Wild- und Nutztieren möglichst auszuschließen.
Die Viren der so genannten Influenza A werden der Mitteilung zufolge durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder mit kontaminierten Materialien übertragen wie Schuhwerk, Geräte, Schutzkleidung oder auch Fahrzeuge. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder Ausscheidungen sei in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Das LGL rät aber dennoch, tote Vögel nicht anzufassen und ihren Fund den lokalen Behörden zu melden. (dpa/lby)