Bayern prescht gemeinsam mit drei anderen Ländern vor und schafft die Corona-Isolationspflicht ab. Es bleibt aber eine Regel als Ersatz.
Bayern schafft die mindestens fünftägige Isolationspflicht für Corona-Infizierte ab – und zwar ab 16. November. Das teilte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Freitag in München mit. Positiv Getestete sollen aber außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske aufsetzen müssen. „Und natürlich gilt weiter der Grundsatz: Wer krank ist, bleibt zu Hause“, sagte Holetschek. Vulnerable Gruppen sollten durch andere Maßnahmen weiter geschützt werden. „Die Entscheidung bedeutet nicht, dass wir dem Infektionsgeschehen freien Lauf lassen“, betonte der Minister.
Bayern handelt dabei gemeinsam mit Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein. Auch in diesen drei Ländern sollen „zeitnah“ neue Regelungen in Kraft treten. Die Details würden derzeit ausgearbeitet, hieß es aus dem baden-württembergischen Gesundheitsministerium.
„Leider hat sich die Bundesregierung bislang einer gemeinsamen Lösung in der Isolationsfrage verweigert“, sagte Holetschek. „Deshalb gehen wir jetzt mit Blick auf die veränderte Pandemie-Lage diesen wichtigen Schritt für einen eigenverantwortlichen Umgang mit Corona voran.“ Es sei der richtige Zeitpunkt für mehr Eigenverantwortung der Menschen. Grundlage dieser Entscheidung – auch im Einklang mit den drei anderen Bundesländern – sei eine wissenschaftliche Bewertung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie vieler Experten.
Bislang hatten sich Corona-Infizierte nach einem positiven Testergebnis generell für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben müssen – und bis sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind, insgesamt bis zu einer Maximaldauer von 10 Tagen. (dpa/lby)