Die Stadt Amberg weist aus aktuellem Anlass darauf hin: Bei standesamtlichen Trauungen derzeit im Teillockdown ist so einiges zu beachten. Es gelten erneut verschärfte Regelungen.
So dürfen die Traugesellschaften im November nur aus zwei Hausständen mit insgesamt höchstens zehn Personen bestehen. Werden Trauzeugen vom Brautpaar gewünscht, müssen auch die in einem der beiden Haushalte wohnen. Ein eventuell notwendiger Dolmetscher kann ausnahmsweise aus einem dritten Hausstand kommen. Die Hygieneregeln gelten weiterhin. Während der Trauung darf der Mund-Nasen-Schutz nur vom Brautpaar und dem Trauzeugen abgenommen werden. Mehrere Brautpaare wollten das nicht mitmachen und haben ihre Trauung bereits verschoben.