Wer in Bayern künftig einen historischen Schatz oder einen archäologischen Fund entdeckt, muss diesen dem Freistaat Bayern überlassen. Das Kabinett beschloss am Dienstag die Einführung eines sogenannten Schatzregals, welches die Eigentumsverhältnisse neu regelt. Bisher galt, dass ein Fund je zur Hälfte dem Eigentümer des Grunds und dem Finder gehört.
Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) begründete die Neuregelung mit der steigenden Notwendigkeit, gegen illegale Grabungen durch „Glücksritter“ vorgehen zu müssen. Dazu gehört auch, dass es künftig ein grundsätzliches Verbot für den Einsatz von Metallsonden auf eingetragenen Bodendenkmälern gibt.
Die Entdecker von archäologischen Funden sollen künftig eine Belohnung erhalten, Grundstückseigentümer haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Ausnahmen für berechtigte berufliche Zwecke blieben aber weiterhin erlaubt. Archäologische Schätze sollen in der Region des Fundortes bleiben. (dpa/lby)