Abschuss auffälliger Wölfe soll beschleunigt werden

Wölfe – in der EU streng geschützte Tiere – dürfen in Bayern unter bestimmten Bedingungen abgeschossen werden. Betroffenen Almbauern dauert das oft zu lange. Das soll sich ändern.

Der Abschuss auffälliger Wölfe soll in Bayern beschleunigt werden. Die Regeln, wann ein Tier abgeschossen werden darf, bleiben zwar unverändert. Und dies muss auch weiterhin im Einzelfall entschieden werden, in der Regel von den Bezirksregierungen. Nach einer Entscheidung für einen Abschuss soll es aber künftig deutlich schneller gehen – dank der Einrichtung eines neuen Expertenteams. Dieses soll von den Behörden beauftragt werden können, um die sogenannte Entnahme vor Ort zu übernehmen und zu koordinieren.

„Mit der „Maßnahmengruppe Wolf“ steht insbesondere für Entnahmen zukünftig bayernweit ein Team von Experten bereit“, erklärte Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) am Freitag. „Das wird die Verfahren weiter beschleunigen. Das Wolfsmanagement im Freistaat wird dadurch noch effizienter.“ Ziel des Ministeriums und der beteiligten Verbände sei unter anderem, im Bedarfsfall auf die Umsetzung einer Wolfsentnahme gut vorbereitet zu sein.

Vereinbart wurde die Einrichtung des Expertenteams zwischen Umweltministerium, Bayerischem Jagdverband, dem Bayerischen Bauernverband, dem Almwirtschaftlichen Verein Oberbayern und dem Alpwirtschaftlichen Verein im Allgäu.

Der Präsident des Bayerischen Jagdverbands, Ernst Weidenbusch, erklärte: „Mit dieser Taskforce ist sichergestellt, dass nur bestens ausgebildete und qualifizierte Personen zum Einsatz kommen.“ Entscheidend sei auch, dass es hier nicht zu Angriffen und Anfeindungen kommen könne, weil die Anonymität bei Einsätzen vollständig gewahrt bleibe. Der Präsident des Bayerischen Bauernverbands, Günther Felßner, betonte: „Nun haben wir die Möglichkeit, die Koordinierung und Ausführung der Entnahmebescheide aktiv mitzugestalten.“

Die Geschäftsführer der Alm- und Alpwirtschaftlichen Vereine betonten, es sei wichtig, dass der Abschuss von Wölfen beschleunigt werde. Zur Vermeidung von Problemen mit Wölfen, besonders in nicht schützbaren Gebieten, müsse schnell gehandelt werden können.

Seit 1. Mai 2023 gilt in Bayern eine Wolfsverordnung, die den Abschuss von Wölfen erleichtert, die eigentlich streng geschützt sind. Der umstrittenen bayerischen Regelung zufolge dürfen Wölfe unter bestimmten Bedingungen auch abgeschossen werden „zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden“ – dies zielt konkret auf die Alm- und Weidewirtschaft in den bayerischen Alpen. (dpa/lby)