Was ist eine erwartbare Impfreaktion, was eine schwerwiegende Nebenwirkung? Kurz nach Weihnachten 2020 werden in Deutschland die ersten Menschen gegen das Coronavirus geimpft. In einigen Fällen sind Menschen dauerhaft beeinträchtigt.
Rund zwei Jahre nach Impfstart gegen das Coronavirus ist ein dauerhafter impfbedingter Gesundheitsschaden bisher bei 55 Menschen in Bayern anerkannt worden. 492 weitere Anträge seien abgelehnt, 19 zurückgenommen worden. 786 Anträge würden noch bearbeitet (Stand: 20. Dezember 2022), teilte das zuständige Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Bayreuth mit. Seit dem Start der Impfkampagne sind im Freistaat nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) fast 29 Millionen Impfdosen gegen Covid-19 verabreicht worden.
Wie ZBFS-Sprecher Benjamin Vrban betont, spricht man von einem Impfschaden bei einer gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folge, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht – einer Herzmuskelentzündung beispielsweise. Die Schädigung muss dauerhaft, also mindestens sechs Monate vorliegen.
„Eine Nebenwirkung hingegen ist in der Regel eine normale beziehungsweise sogar erwünschte Reaktion des Körpers auf die Impfung“, erklärt Vrban. Das könnten etwa Schmerzen und Schwellungen an der Einstichstelle, Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen, Frösteln, Gelenkschmerzen, Fieber und Übelkeit sein. „Erlebt jemand nach einer Impfung eine solche Nebenwirkung, so löst dies keinen Entschädigungsanspruch aus. Es liegt dann kein Impfschaden vor.“
Anträge auf Entschädigung werden Vrban zufolge auch abgelehnt, wenn die gesundheitliche Störung nicht mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit kausal auf die Impfung zurückgeführt werden kann. „Oft besteht ein rein zufälliger zeitlicher Zusammenhang zwischen einer Impfung und dem Auftreten einer gesundheitlichen Störung, ohne dass eine echte Ursache-Wirkung-Beziehung besteht.“
Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig – laut diesem sind hierzulande sieben Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser Impfstoffe ist wissenschaftlich erwiesen. Ebenso ist bekannt: Häufig gibt es vorübergehende Reaktionen wie den „Impfarm“ oder Kopfschmerzen, äußerst selten hingegen schwerer wiegende Nebenwirkungen.
In der Vergangenheit gab es mehrfach Versuche etwa von Impfgegnern, eine angeblich unerkannte hohe Anzahl von Corona-Impfnebenwirkungen nachzuweisen. Bisher gibt es dafür aber keinen Beleg. „Diese Impfstoffe und ihre Nebenwirkungen sind inzwischen gut bekannt – auch sehr selten auftretende Nebenwirkungen“, schreibt das PEI.
Kommt es dennoch zu einer dauerhaften Schädigung der Gesundheit, steht den Betroffenen Entschädigung zu. Bei einer offiziell von einem Land empfohlenen Impfung greift im Fall von Impfschäden laut Gesetz das soziale Entschädigungsrecht – Betroffene haben dann Anspruch auf staatliche Leistungen.
Maßgeblich ist das Bundesversorgungsgesetz. Je nach Schweregrad steht Impfgeschädigten eine Grundrente zu – von 164 bis 854 Euro monatlich, wie Vrban erklärt. Zusatzzahlungen seien zudem möglich, abhängig von den Impfschäden und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen. Dazu könnten Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung (zum Beispiel Logopädie) und der Versorgung mit Hilfsmitteln wie einem Spezialbett kommen. „Die Höhe der Zahlungen wird zum Inflationsausgleich jährlich angepasst“, sagt Vrban.
„Wer berufliche Einkommenseinbußen durch einen Impfschaden erleidet, kann einen Anspruch auf Ausgleich des geminderten Einkommens durch den sogenannten Berufsschadensausgleich haben“, erläutert Vrban. „In extremen Fällen (…) kann die Summe der monatlichen Versorgungsleistungen bis zu 15.000 Euro betragen.“ Wie viel bayernweit in den vergangenen zwei Jahren bereits für die Betroffenen aufgrund von Impfungen gegen das Coronavirus gezahlt wurde, ist unbekannt.
„Genaue Angaben hierzu können wir nicht machen, weil in den anerkannten Fällen noch nicht alle möglichen Leistungen geprüft beziehungsweise bewilligt wurden und unsere Statistik nicht nach den verschiedenen Arten von Impfstoffen differenziert“, erklärt Vrban.
Lehnt die Behörde einen Antrag auf Entschädigung ab, kann der Betroffene auch klagen. Laut Vrban wurden in Bayern bisher zehn Klagen zu den Sozialgerichten erhoben, rechtskräftige Entscheidungen darüber liegen noch nicht vor. (dpa)