Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die 15-Kilometer-Regel für Bewohner von Corona-Hotspots prüft die Staatsregierung die weiteren Konsequenzen. Er habe die Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis genommen, nun würde der weitere Handlungsbedarf geprüft, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der Deutschen Presse-Agentur. Wie diese konkret aussehen könnten, ließ er aber zunächst offen.
Zugleich hob Holetschek hervor, dass das Gericht den Eilantrag gegen die FFP-2-Maskenpflicht abgelehnt „und diese für voraussichtlich rechtmäßig erklärt hat“. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte am Dienstag die 15-Kilometer-Regel vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Richter gaben einem Eilantrag aus Passau statt. Kommunen mit besonders hohen Infektionszahlen dürfen aber weiterhin eine Einreisesperre für touristische Tagesausflüge anordnen. (dpa/lby)